Straftaten und ihre Verfolgung waren im mittelalterlichen Neuss von grosser Bedeutung. Zum einen um Unrecht zu sühnen. Zum anderen, weil es zwischen der Stadt und dem Landesherren, dem Kurfürsten von Köln, immer wieder Streitigkeiten gab, wer die Blutgerichtsbarkeit – die Verhängung schwerster Urteile bis hin zur Todesstrafe – ausüben darf. Es ging um Mord und Totschlag, Diebstahl, Körperverletzungen und Beleidigung, falsches Mass, Gewicht und falschen Preis, Ehebruch und Verbrechen gegen die Religion. Auch sind in Neuss zwei Prozesse gegen Hexen dokumentiert. Der erste gegen die 60 jährige Hausfrau Jonas Hesters. Er endete mit ihrer Hinrichtung am 24. Dezember des Jahres 1635. Im zweiten urkundlich verbürgten Prozess wurde die Jungfrau Halffmanns beschuldigt. Sie konnte aus ihrer Haft entweichen, nachdem der Stadtrat wegen seiner Streitigkeiten mit dem Kurfürsten über die Zuständigkeit lange Zeit wenig Interesse am Verfahren, aber auch Zweifel an der Schuld der Angeklagten hatte.
Die Radiosendung der Heimatfreunde wird im Bürgerfunk, am 04. November ab 20.00 Uhr über Radio News 89,4 ausgestrahlt und wird später im Internet über NRWision – Mediathek – Heimatfreunde zu hören sein.
Den Text schrieb Heinz Günther Hüsch. Sprecher sind Helga Peppekus, Klaus Karl Kaster, Wilhelm Schepping. Die Dramaturgie lag bei Johannes Feser.